Rundum-Schutz
Sie wünschen bereits in jungen Jahren einen Komfortschutz mit starken Leistungen im Krankenhaus zu einem attraktiven Preis? Dann wird Sie unser Tarif GesundPlusA der Generali für Studenten interessieren.
Der Tarif GesundPlusA ist auf die Bedürfnisse junger Leute im Alter von 17 bis einschließlich 38 Jahren zugeschnitten, denen eine ausgewogene Absicherung im Krankheitsfall verbunden mit einem attraktiven Beitrag wichtig ist. Genießen Sie als Student einen ausgewogenen und leistungsstarken Versicherungsschutz.
z. B. monatlich 101,31 €
(Beitrag Person, 21 Jahre im Tarif GesundPlusA)
Auch als Student profitieren Sie vom ausgewogenen Gesundheitsschutz unseres privaten Krankenversicherungstarifs.
Der Tarif GesundPlusA bietet Ihnen einen ausgewogenen Komfortschutz: beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt.
Als Gesundheitspartner sind wir in jeder Lebensphase für Sie da und unterstützen Sie mit unserer medizinischen Kompetenz, zum Beispiel in Form unserer umfangreichen Gesundheitsservices.
Folgende Leistungen bietet der Tarif. Bitte berücksichtigen Sie dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit. Die Generali arbeitet eng mit führenden Gesundheitsexperten zusammen, um Sie bei akuten und chronischen Krankheiten optimal zu unterstützen.
Am Gesundheitstelefon können Sie rund um die Uhr medizinische Fragen klären. Unsere Gesundheitsprogramme helfen unseren Versicherten nachhaltig, gesund zu bleiben und im Fall des Falles schneller wieder fit zu werden. Ihre Wirksamkeit ist durch unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt, welche Leistungen die Krankenkassen für die Versicherten übernehmen müssen. Nach Vorgabe der Sozialgesetzgebung müssen diese „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Im Auftrag des Gesetzgebers prüft der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen, welche medizinischen Therapien und Diagnoseverfahren zum Leistungskatalog hinzugefügt oder aber auch gestrichen werden. Das heißt: Der Leistungsumfang kann sich nach oben, aber auch nach unten verändern. In der Vergangenheit gab es eher Leistungskürzungen.
Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung das im Versicherungsvertrag Vereinbarte. Die vereinbarten Leistungen dürfen nicht durch den Versicherer eingeschränkt werden. Die Versicherten selbst haben aber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, ihre Leistungen durch Wahl eines anderen Tarifs anzupassen. Bei Leistungserweiterungen ist hierbei in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
In der PKV gilt das Prinzip der medizinischen Notwendigkeit. Neue Leistungen können anerkannt werden, sobald eine medizinische Innovation wissenschaftlich bestätigt wird.
Unsere Versicherungen lassen wir regelmäßig von unabhängigen Instituten prüfen – mit sehr guten Ergebnissen.
Wir setzen auf guten Kundenservice und einfache Abläufe.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
Finden Sie einen Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).